Münchner Entwässerungssatzung: Dichtheitsprüfungen

Nur mit Sachkunde-Prüfung darf eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.

Für den Raum München hat sich Rohr-Profi auf die Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten und gewerblichen Abwasserleitungen spezialisiert.

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In der Münchner Entwässerungssatzung ist eine regelmäßige Überprüfung aller auf privaten Grundstücken liegenden Entwässerungsleitungen vorgeschrieben.

Eine Erstprüfung wird dabei beim Neubau, bei Erweiterungen, Änderungen oder Sanierungen gefordert.

Danach ist in der Regel alle 20 Jahre eine Wiederholungsprüfung durchzuführen.

Abweichende Regelungen bestehen bei Grundstücken in Wasserschutzgebieten, wenn von der Münchner Stadtentwässerung eine Beseitigung von Schäden gefordert wird oder beim Anfall von gewerblichem Abwasser.

Bestehende Anlagen müssen in München bis 31.12.2015 erstmals auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit untersucht und ggf. saniert werden.

Dies erfolgt in der Eigenverantwortung des Eigentümers und wird nicht systematisch von der Münchner Stadtentwässerung überwacht.

Eine derartige Dichtheitsprüfung ist folglich auch nicht bei der Münchner Stadtentwässerung anzumelden.

Kanalsanierung_Muenchen

Der Eigentümer muss sich stattdessen von einer geeigneten fachkundigen Firma einen Nachweis der Wasserdichtheit ausstellen lassen, den er selbst aufbewahrt und nur auf Verlangen der Stadt vorzulegen hat.

Die Überprüfung der Erstprüfung wird durch die Münchner Stadtentwässerung ab 2016 stichprobenartig erfolgen.